|
Hintergrund aufhellen
Einsteiger-Workshop Photoshop: Blitzfehler korregieren
Fotografieren mit Blitzlicht braucht Fingerspitzengefühl. Nicht immer gelingt es, die Wirkung richtig einzuschätzen, die mit dem Blitzlicht mehr... |
|
|
Rote Augen entfernen
Weg mit den roten Augen
Wer bei Dämmerung oder in dunklen Räumen mit Blitz fotografiert, macht aus einem hübschen Portrait schnell ein Teufelsgesicht: Leuchtend rote Augen mehr... |
|
|
Schärfentiefe bei der Makrofotografie
Schärfe bis in Detail
Besonders bei der Makrofotografie lässt sich die Schärfentiefe besonders gut als Gestaltungsmittel einsetzen. Siehe dazu mehr... |
|
|
Farben auswählen
Mit wenigen Klicks Farben gewählt
Aus mild wird scharf - mit nur wenigen Mausklicks lässt sich eine bestimmte Farbe in einem Bild durch eine andere ersetzen. Ohne, dass dabei Helligkeitsinformationen verloren gehen. Wir zeigen, wie es mit Photoshop geht. mehr... |
|
|
Bilder optimiert speichern
Fotos fürs Internet optimieren
Wer bei Dämmerung oder in dunklen Räumen mit Blitz fotografiert, macht aus einem hübschen Portrait schnell ein Teufelsgesicht: Leuchtend rote Augen mehr... |
|
|
Bilder beschneiden
Einsteiger-Workshop Photoshop: Bilder beschneiden
Nicht immer ist es möglich, ein Motiv als Portrait aufzunehmen. Eine Möglichkeit besteht darin, das Motiv "frei zustellen" beziehungsweise aus dem Hintergrund herauszuschneiden. mehr... |
|
|
Die Blende
Steuerung für Licht und Schärfentiefe
Mit der Blende ist die Größe der Öffnung im Objektiv gemeint. Mit ihr lässt sich die Lichtmenge steuern - gleichzeitig sorgt sie aber auch als erstklassiges Gestaltungswerkzeug für die Schärfentiefe. mehr... |
|
Wir bedanken uns bei www.druckerchannel.de für die Möglichkeit diese Informationen hier zur Verfügung stellen zu dürfen.
Druckerchannel - das Drucker-Fachmagazin
Urheber- und Kennzeichenrecht: wir sind bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten. Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützte Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind. © FB 11/2010


|